§ 6 Maklerprovision
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet-, oder sonstigen Vertrages, direkt oder indirekt, ist eine Nachweiscourtage, bei Anmietung zu Wohnzwecken das Zweifache der Kaltmiete, bei gewerblicher Anmietung das dreifache der monatlichen Kaltmiete zu zahlen. Bei Vermittlungen von Pachtobjekten werden 15 % der Jahrespacht zzgl. der gesetzlichen MwSt. als Nachweis- oder Vermittlungscourtage in Rechnung gestellt.
Die reine Verkäufer-Provision beträgt bei Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhaushälften, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern, Baugrundstücken und Gewerbeimmobilien 3,57 % inkl. MwSt., es sei denn in unserem Vertrag oder Immobilienangebot ist ausdrücklich eine andere Provision genannt.
Die reine Käufer-Provision beträgt bei Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhaushälften, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern, Baugrundstücken und Gewerbeimmobilien 3,57 % inkl. MwSt., es sei denn in unserem Vertrag oder Immobilienangebot ist ausdrücklich eine andere Provision genannt.
Waldemar Fix Immobilien kann im Rahmen des Nachweismaklers für den Verkäufer als auch für den Käufer mit 3,57 % inkl. MwSt., provisionspflichtig tätig werden. Der Provisionsanspruch gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrages von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen oder wenn der Erwerb durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung erfolgt.
Sollte ein Kauf- oder Mietvertrag durch Verschulden des Verkäufers/ Vermieters oder Käufers/ Mieters rückabgewickelt werden, so entstehen dem Verursacher keine Schadensregressansprüche gegenüber Waldemar Fix Immobilien. In diesem Fall bleibt der Provisionsanspruch von Waldemar Fix Immobilien voll bestehen.