ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


§ 1 Vorbemerkungen
Hinsichtlich der angebotenen Objekte ist der Makler

Waldemar Fix Immobilien

auf die Auskünfte des Verkäufers, Bauherren, Bauträgers und der Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus kann Waldemar Fix Immobilien für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Eigentümer / Interessenten nicht haften. Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber.
Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB und der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir uns verpflichtet haben. Die Aufnahme von Verhandlungen bzw. der Geschäftsverbindungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung nachstehender Geschäftsbedingungen.
§ 2 Haftung, Haftungsbegrenzung
Der Makler hat die an den Kunden weitergegebenen Angaben nicht auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Er hat die Angaben weitergegeben, die er vom Verkäufer oder Vermieter/Verpächter oder einem beauftragten Dritten erhalten hat.
Es ist daher Aufgabe des Kunden, die Angaben zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt der Makler keine Haftung.
Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
§ 3 Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Die Angebote von Waldemar Fix Immobilien sind für den Auftraggeber bestimmt. Eine Information Dritter, auch beratender Personen, über unsere Angebote ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Waldemar Fix Immobilien gestattet.
Kommt zwischen dem Dritten und dem Verkäufer aufgrund des Verstoßes gegen die vertrauliche Behandlung des Angebotes von Waldemar Fix Immobilien ein Vertrag zustande, so haftet der Auftraggeber für den entstandenen Schaden der Gesellschaft (und zwar ohne einer Nachweisführung für die tatsächlich entstandenen Kosten).
§ 4 Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber das angebotene Objekt bereits anderweitig bekannt, so hat er dies Waldemar Fix Immobilien unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Unterbleibt die Benachrichtigung, so gilt der Nachweis und die Verhandlung von
Waldemar Fix Immobilien als ursächlich für den Vertragsabschluss.
§ 5 Angebot
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits.
§ 6 Maklerprovision
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet-, oder sonstigen Vertrages, direkt oder indirekt, ist eine Nachweiscourtage, bei Anmietung zu Wohnzwecken das Zweifache der Kaltmiete, bei gewerblicher Anmietung das dreifache der monatlichen Kaltmiete zu zahlen. Bei Vermittlungen von Pachtobjekten werden 15 % der Jahrespacht zzgl. der gesetzlichen MwSt. als Nachweis- oder Vermittlungscourtage in Rechnung gestellt.
Die reine Verkäufer-Provision beträgt bei Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhaushälften, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern, Baugrundstücken und Gewerbeimmobilien 3,57 % inkl. MwSt., es sei denn in unserem Vertrag oder Immobilienangebot ist ausdrücklich eine andere Provision genannt.
Die reine Käufer-Provision beträgt bei Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhaushälften, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern, Baugrundstücken und Gewerbeimmobilien 3,57 % inkl. MwSt., es sei denn in unserem Vertrag oder Immobilienangebot ist ausdrücklich eine andere Provision genannt.
Waldemar Fix Immobilien kann im Rahmen des Nachweismaklers für den Verkäufer als auch für den Käufer mit 3,57 % inkl. MwSt., provisionspflichtig tätig werden. Der Provisionsanspruch gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrages von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen oder wenn der Erwerb durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung erfolgt.
Sollte ein Kauf- oder Mietvertrag durch Verschulden des Verkäufers/ Vermieters oder Käufers/ Mieters rückabgewickelt werden, so entstehen dem Verursacher keine Schadensregressansprüche gegenüber Waldemar Fix Immobilien. In diesem Fall bleibt der Provisionsanspruch von Waldemar Fix Immobilien voll bestehen.
§ 7 Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluss fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision.
Die Provision ist füllig und ohne Abzug zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5% p.a. über Bundesbankdiskont fällig.
§ 8 Erstattung von nachgewiesenen Aufwendungen
Sollte der gewünschte Vertragsabschluss nicht zustande kommen, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des erteilten Auftrages entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen (zum Beispiel Insertionskosten, Telefonkosten, Fahrtkosten usw.) zu erstatten.
Die Erstattung darf jedoch 25% der zu erwartenden Provision nicht überschreiten. Dies gilt nicht beim Auftrag eines Wohnungssuchenden. In diesem Falle ist der pauschale Aufwendungsersatz auf
50 € begrenzt.
§ 9 Salvatorische Klausel / Teilunwirksamkeitsklausel
Die teilweise Unwirksamkeit vertraglicher Bestimmungen oder Bedingungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Bedingungen nicht.

§ 10 Gerichtstand
Sofern der Erwerber Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand Freiburg.
Waldemar Fix Immobilien ist jedoch auch berechtigt, den Erwerber an seinem Wohnsitz zu verklagen.
Hat der Erwerber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland, ist der Gerichtsstand in jedem Fall Freiburg. In diesem Fall wird ausschließlich deutsches Recht angewendet.

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